Wohnriester

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Wohnriester

Der Wohnriester ist ein Nebenprodukt bzw. eine weitere Möglichkeit der Verwendung von der ursprünglichen Riesterrente in Deutschland. Die Riester Rente wurde in Deutschland nach dem Entwurf vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester erfunden und im Jahr 2002 eingeführt. Nach ihm wurde die Riesterversicherung auch benannt. Die Riester- Rente soll für bestimmte Personengruppen in Deutschland als zusätzliche private Altersversorgung neben der gesetzlichen Altersversorgung dienen.

Nach Abschaffung der Eigenheimzulage suchte man in der Bundesregierung eine Möglichkeit die Bevölkerung bei der Anschaffung oder dem Bau von Immobilien staatlich zu unterstützen. Ein Grund dafür ist das unter anderem durch die Streichung der Eigenheimzulage mit erheblichen Einbußen in der Baubranche gerechnet wurde. Somit wurde von der Bundesregierung 2007 die Riester- Rente zum dritten Mal überarbeitet. Absofort sollte das durch die Riester- Rente angesparte Kapital und die dazugehörige Förderungen vom Staat auch für die Anschaffung einer Immobilie verwendet werden können. So entstand auch die Bezeichnung Wohnriester.

Damit man überhaupt die Möglichkeiten der Riesterversicherung nutzen kann muss man bestimmte Anforderungen erfüllen. So können zum Beispiel Personengruppen wie nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige oder zum Beispiel Personen die über eine berufsständische Versorgung verfügen, keine Riesterversicherung abschließen. Anspruch auf die Riesterprodukte haben vornehmlich nur rentenversicherungspflichte Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende oder geringfügig Beschäftigte. Wesentliche Merkmale der Riesterversicherung sind zu einem das dass angesparte Kaptial bei Arbeitslosigkeit nicht angerechnet wird. Auch ist das angesparte Kapital bei der Riester- Rente pfändungssicher.

Ein weiteres Merkmal ist das zum Beispiel der Anbieter einer Riesterversicherung bei Eintritt des Rentenalters oder zum Erwerb einer Immobilie das bisher eingezahlte Kapital garantieren muss. Die Riesterversicherung wird von zahlreichen Versicherungen in Deutschland angeboten. Trotzdem können sich die Angebote zur Riesterversicherung unterscheiden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dazu mehrere Versicherungsmöglichkeiten zertifiziert die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden dürfen. Wer eine Riesterversicherung hat zahlt monatlich entsprechend vereinbarte Beiträge in die private Altersvorsorge. Bei Renteneintritt wird dieses Guthaben wieder ausbezahlt. Dies kann in einer Zahlung oder als monatliche Zusatz- Rente erfolgen. Neben den Beiträgen vom Versicherungsnehmer gibt es vom Staat eine Förderung in form von einer Altersvorsorgezulage. Diese muss aber seperat beantragt werden. Hierbei ist die entsprechende Frist zu beachten. Wird die Altersvorsorgezulage nicht rechtzeitig beantragt verfällt der Anspruch auf die staatliche Förderung.